Lebensgemeinschaftsvertrag

Sie werden zusammenleben, sind aber weder verheiratet noch als Lebenspartner eingetragen? Dann sollten Sie einen notariellen Lebensgemeinschaftsvertrag aufsetzen lassen. In unserem Notariat im monumentalen Zentrum von Middelburg sind wir Ihnen gern dabei behilflich.

Sie möchten einige Dinge rechtssicher regeln? Dann können Sie die getroffenen Absprachen durch einen Notar in Form eines Lebensgemeinschaftsvertrags schriftlich festhalten lassen. In unserem Notariat haben wir viel Erfahrung mit dem Aufsetzen von Lebensgemeinschaftsverträgen. Selbstverständlich bestimmen Sie den Inhalt Ihres Lebensgemeinschaftsvertrags selbst, während wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen. Auf diese Weise wissen Sie, dass alles genau so geregelt wird, wie Sie sich beide das wünschen. Sollte Ihre Beziehung enden, haben Sie bereits im Voraus geregelt, was in diesem Fall passieren soll. Schließlich wäre denkbar, dass Sie zu diesem Zeitpunkt nicht mehr viel miteinander zu tun haben, geschweige denn regeln wollen.

Wenn Sie keinen Lebensgemeinschaftsvertrag geschlossen haben

Wenn Sie keinen Lebensgemeinschaftsvertrag geschlossen haben und einer von Ihnen verstirbt, können Sie böse Überraschungen erleben. Ohne Testament erben Sie nämlich nichts voneinander - selbst dann nicht, wenn Sie schon viele Jahre zusammenleben. Das geltende Recht trifft für diese Situation keine Regelung. Wenn Sie keine Kinder haben, geht Ihr gesamter Besitz an Ihre Familie und nicht an den Menschen, mit dem Sie Freud und Leid geteilt haben. Ihr Partner bekommt schlichtweg nichts. Zu diesem Besitz gehört übrigens auch die Hälfte Ihres gemeinsamen Besitzes, und dazu gehört beispielsweise auch Ihr Haus! Vielleicht müssen Sie sogar Ihr Haus verkaufen, da die Erben Ihres Partners nur auf diese Weise ihre Erbschaftssteuer bezahlen können. Wenn Sie sehr wohl Kinder haben, bekommen die Kinder alles und der Partner nichts. Auch dies war möglicherweise nicht gewollt und führt eventuell später zu Konflikten mit Ihren Kindern.

Absprachen im Lebensgemeinschaftsvertrag

In einem Lebensgemeinschaftsvertrag regeln Sie mit Ihrem Partner, welcher Teil des Geldes und der Güter Ihnen gemeinsam gehört und was beispielsweise mit Ihrem Haus und Ihrer Rente passieren soll, falls Sie sich trennen oder einer der zwei Partner stirbt. In einem Lebensgemeinschaftsvertrag können Sie beispielsweise Absprachen zu folgenden Punkten treffen:

  • Besitzverteilung im Trennungsfall.
  • Wem welche Bankkonten gehören.
  • Verteilung der Kosten beispielsweise für Wohnen und Einkäufe.
  • Verteilung der Kosten für Betreuung und Erziehung etwaiger Kinder.
  • Darf Ihr Partner für den Fall Ihres Todes den gemeinsamen Besitz behalten?
  • Sie dürfen beim Notar mit mehreren Personen gleichzeitig einen Lebensgemeinschaftsvertrag schließen.

Lebensgemeinschaftsvertrag aufsetzen

Sie können also gemeinsam eine Lebensgemeinschaftsvereinbarung ausarbeiten oder einen Vertrag durch uns aufsetzen lassen. Bedenken Sie, dass ein notariell aufgesetzter Lebensgemeinschaftsvertrag vorgeschrieben ist, wenn Sie zum Beispiel eine Partnerrente beziehen möchten. Vor Abschluss einer Lebensgemeinschaftsvereinbarung beim Notar ist außerdem zu bedenken, dass Sie beide mindestens 18 Jahre alt sein müssen.

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