Verein & Stiftung

In einem Verein oder einer Stiftung versuchen Menschen, mit vereinten Kräften ein gemeinsames Ziel zu erreichen. Ob es nun um Lebensansichten, Sport, Musik, Wohlergehen, Natur, Tiere oder irgendein anderes Thema geht: Auf all diesen Gebieten engagieren sich niederländische Vereine und Stiftungen.

Verein

Die Gründung und Leitung von Vereinen muss im Einklang mit den geltenden Vorschriften erfolgen. Und mit diesen Vorschriften kennen wir uns aus.

Stiftung

Stiftungen werden vor allem für einen guten Zweck gegründet, doch auch das Wohlergehen der Gesellschaft ist ein Gebiet, das sich gut für die Stiftungsform eignet. Im Gegensatz zu einem Verein dürfen Stiftungen keine Mitglieder haben. Anders als für die Satzung eines Vereins sieht das geltende Recht für die Satzung einer Stiftung nur wenige zwingende Vorschriften vor. Aber die wenigen Vorschriften, die es durchaus gibt, sind natürlich strikt einzuhalten. Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, anhand dieser Vorschriften die für Ihre Stiftung beste Satzung zu erarbeiten.

ANBI (Algemeen Nut Beogende Instelling)

Vielleicht ist es für den Zweck, den Sie mit einem Verein oder einer Stiftung erreichen möchten, wünschenswert, dass das Finanzamt diesen Verein oder diese Stiftung als sogenannte „Algemeen Nut Beogende Instelling“, als gemeinnützige Einrichtung, einstuft. Für eine solche Einstufung stellt das Finanzamt einige Bedingungen auf, die manchmal auch in die Satzung einfließen müssen. Wir sind mit diesen Bedingungen vertraut und passen die Satzung Ihres Vereins oder Ihrer Stiftung auf Ihren Wunsch entsprechend an.