Familiäre und andere Beziehungen

Familiäre und andere Beziehungen werden immer komplexer. Neben der traditionellen Familie sind auch andere Formen immer verbreiteter. Familien mit alleinerziehendem Elternteil, Zweitehen mit Kindern aus früheren Beziehungen, Lebensgemeinschaft nach einer früheren Ehe oder - umgekehrt - eine Ehe nach einer früheren Lebensgemeinschaft: Für jede Situation gelten andere rechtliche Vorschriften. Vorschriften, die vielleicht nicht jetzt, aber im Trennungsfall oder bei Tod eines der Partner für die Abwicklung der Beziehung wichtig sein können.

Gespräch

Wir führen mit Ihnen gern ein Gespräch, um herauszufinden, welche Folgen Sie für den Fall erwarten, dass sich an Ihrer heutigen Situation etwas ändert. Dabei verraten wir Ihnen, wie Sie was regeln können. Außerdem zeigen wir Ihnen die Folgen der verschiedenen Möglichkeiten auf. Gemeinsam mit Ihnen finden wir dann die für Sie beste Lösung und halten diese bereits heute beispielsweise in einer allgemeinen Vollmacht, einem Testament oder einer Schenkungsurkunde fest.

Yvette van Dongen ist dank jahrelanger Erfahrung Expertin auf dem Gebiet der familiären und anderen Beziehungen. Sie lernt Sie gern persönlich kennen und setzt sich intensiv mit Ihrer Situation auseinander. Auf dieser Grundlage begleitet Yvette Sie beim Treffen der richtigen Entscheidungen.

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