Schenken

Mit einer Schenkungsurkunde können Sie einer anderen Person zu Lebzeiten Geld oder Güter schenken. Ihr Vermögen kann dadurch auf steueroptimierte Weise an Ihre Kinder oder Enkel gehen. Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, diese Schenkung schriftlich festzuhalten. Es besteht sogar die Möglichkeit, die Schenkung so zu regeln, dass Sie selbst weiterhin über Ihr Vermögen verfügen können. Auf diese Weise sind Sie zu Lebzeiten nicht in Ihrem Tun und Lassen eingeschränkt.

Darüber hinaus können Sie in derselben Urkunde festhalten lassen, dass Sie ausschließlich Ihre Kinder oder Enkel beschenken, nicht jedoch deren Ehepartner. Bei einer unverhofften Scheidung werden Ihre Kinder oder Enkel dann den Betrag, den Sie ihnen geschenkt haben, nicht mit ihrem Ex-Partner teilen müssen.

AWBZ-Regelung

Wenn Sie älter werden, ist es sinnvoll, eine Regelung für den Fall zu treffen, dass Sie nicht mehr mobil oder auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, welche Möglichkeiten Sie haben, um zu verhindern, dass Sie später in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Auf Ihren Wunsch beraten wir Sie auch zu der seit dem 1. Januar 2013 geltenden AWBZ-Regelung, einer Regelung nach dem niederländischen Gesetz über besondere Kosten im Krankheitsfall, und den daraus für Sie und Ihre Kinder erwachsenden Folgen.

Gespräch

Wir sprechen mit Ihnen gern über Ihre heutige finanzielle Situation und die Möglichkeiten, diese zu steuern. Außerdem zeigen wir Ihnen die Folgen dieser Möglichkeiten auf, so dass Sie eine wohlüberlegte Entscheidung treffen können.

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