Patientenverfüngung

Von heute auf morgen kann der Fall eintreten, dass Sie Ihre finanziellen oder gesundheitlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. Dieser Zustand kann vorübergehend, aber leider auch dauerhaft sein. Gibt es jemanden, dem Sie Ihre Bankangelegenheiten anvertraut haben oder der zum Beispiel Ihre Wohnung verkaufen kann, wenn Sie in ein Pflegeheim ziehen? Wer entscheidet über Ihre ärztliche Behandlung, wenn Sie dazu selbst nicht mehr in der Lage sind? Wer soll Ihr Haustier versorgen?

In einer sogenannten Patientenverfügung können Sie bei uns Ihre Wünsche schriftlich festhalten lassen und bereits heute jemanden bestimmen, der solche finanziellen und gesundheitlichen Angelegenheiten in Ihrem Namen regelt, bevor Sie dies nicht mehr selbst tun können. Damit vermeiden Sie, dass ein Betreuer oder Vermögensverwalter für Sie bestellt werden muss, wenn Sie selbst nicht mehr über sich oder Ihr Vermögen bestimmen können. In einem persönlichen Gespräch informieren wir Sie gern über die Möglichkeiten einer solchen Patientenverfügung und über die Rechte, die die von Ihnen bevollmächtigte Person von Ihnen bekommt, sowie die Pflichten, die diese Person Ihnen gegenüber hat.

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