Haus kaufen

Wenn Sie ein Haus kaufen, dürfen Sie den Notar frei wählen. Der Notar sorgt dafür, dass alles rund um die Wohnung für die Käufer und für die Verkäufer so geregelt wird, dass Sie als Eigentümer im Grundbuch eingetragen werden.

Vorläufiger Kaufvertrag

Wir beraten Sie gern zum sogenannten vorläufigen Kaufvertrag - der übrigens alles andere als vorläufig oder unverbindlich ist! Dieser Vertrag wird durch den Makler aufgesetzt. Wenn Sie unser Notariat mit der Übereignung der Wohnung beauftragen möchten, gehen wir den Vertrag gern vorher für Sie durch. Nehmen Sie bei diesen oder anderen Fragen rund um den Kauf eines Hauses einfach Kontakt mit uns auf.

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