Schiffshypotheken

Sie möchten ein im Schiffsregister eingetragenes Schiff kaufen oder verkaufen? Dann muss dessen Übereignung - genau wie bei einem Haus - formell in einer notariellen Urkunde geregelt werden. Die Übereignung eines Schiffes ist allerdings etwas ganz anderes als die Übereignung eines Hauses. Das geltende Recht sieht für die Übereignung von Schiffen einige besondere Bestimmungen und Regelungen vor. Als eines der wenigen Notariate in den Niederlanden haben wir Kenntnis und Erfahrung in der Schifffahrtspraxis. Dazu gehören die Eintragung und Austragung von Schiffen jeder Art, die Übereignung von Schiffen und die Bestellung von Hypotheken an Schiffen.

Fünf Dinge, die es zu bedenken gilt

Beim Kauf oder Besitz eines Schiffes gibt es viele Dinge, auf die Sie achten müssen. Die Eintragung eines Schiffes ins Schiffsregister (Registrierung) ist nicht immer vorgeschrieben.

  1. Doch auch für Schiffe, die nicht zwingend ins Schiffsregister eingetragen werden müssen, ist eine Registrierung sinnvoll.
  2. Wie erfährt man, ob der Verkäufer des Bootes befugt ist, das Boot zu verkaufen? Wir haben Zugang zu den dafür wichtigen Registern und können für Sie feststellen, wer der Eigentümer ist.
  3. Zur Registrierung Ihres Schiffes benötigen wir einige Daten von Ihnen, wie etwa den originalen Kaufvertrag, die Rechnung oder den Eigentumsnachweis für das Schiff.
  4. Für die Hypothekenurkunde benötigen wir eine Kopie Ihres Personalausweises und das Übereignungsschreiben der Hypothekenbank.
  5. Für die Lieferurkunde benötigen wir die Kaufurkunde und das Siegel.

Wir kennen die rechtlichen Aspekte, die mit dem Kauf und Verkauf von Schiffen verbunden sind, ob diese nun zu privaten oder gewerblichen Zwecken genutzt werden.